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Einzelmaßnahmen

Energieberatung
Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist die logische Konsequenz eines Sanierungsfahrplans mit dem Ziel, ein dauerhaft energetisch saniertes Gebäude zu erhalten. Die energetische Sanierung folgt hierbei in der Regel dem erforderlichen Erhaltungsaufwand des Gebäudes. Dies bedeutet, dass z.B. das Dach dann mit einer Wärmedämmung versehen wird, wenn die Dacheindeckung das Ende der ihr zugedachten Lebensdauer überschritten hat und sich entsprechende Reparaturen derart häufen, dass eine Neu-eindeckung ohnehin erforderlich wird. Oder die Fassaden werden mit einem Wärmedämmverbundsystem ausgerüstet, wenn ohnehin ein Gerüst zur Renovierung der Fassaden aufgestellt werden muss.

Auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen kann über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW gefördert werden. Die Förderbedingungen wurden erst kürzlich wieder neu strukturiert und die Zuständigkeiten neu verteilt.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagetechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung, sowie die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist das BAFA zuständig. Die Förderung erfolgt durch einen anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe des Zuschusses entnehmen Sie bitte der Förderübersicht, die Sie über den nachfolgenden Link einsehen können. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf 30.000,--€ pro Wohneinheit. Sie erhöhen sich bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans in der die förderfähige Maßnahme aufgeführt ist, auf 60.000,--€ pro Wohneinheit. Die Förderquote erhöht sich von 15% auf 20 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans.

Maßnahmen an der Heizungsanlage werden über die KfW im Programm 458 mit einem Zuschuss in Höhe von 70% der förderfähigen Kosten, maximal 23.500,--€ incl. Geschwindigkeitsbonus gefördert. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf 30.000,--€ gedeckelt. Zunächst kommen nur Besitzer von selbst genutzten Einfamilienhäusern in den Genuss der Förderung. Ab Mai ist auch die Antragstellung für Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften und ab August 2024 auch Besitzer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen (sowohl vermietet als auch selbst genutzt) möglich.
Ich bedauere die aus meiner Sicht völlig unnötige Verkomplizierung der Förderbedingungen, da sie bei den gesetzten Klimaschutzzielen kontrapruduktiv sind. Wie dem auch sei, ich helfe Ihnen als Navigator durch diesen Förderdschungel und versuche die beste Förderung für Ihr Vorhaben zu bekommen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Informationsseiten zum Förderprogramm KfW 458



Ing.-Büro für gesundes Wohnen
Dipl.-Ing. Bernd Eckstein
Fismerstr. 3a, 58454 Witten
Tel.: 02302-4002051
Fax: 02302-4002049
mobil: 0172-6093897
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