KfW-Effizienzhaus - Ing-Büro für gesundes Wohnen

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KfW-Effizienzhaus

Energieberatung

KfW-Effizienzhäuser stellen einen Energie-Effizienzstandard für Wohngebäude dar. Als Beurteilungskriterium wird der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust herangezogen. Es gibt mehrere Effizienzhaus-Stufen, die durch eine angehängte Zahl, (z.B. KfW-EH 100) gekennzeichnet werden. Die Zahl gibt die Höhe des Primärenergiebedarfs in % an, bezogen auf das Referenzmodells, welches die gesetzlichen Anforderungen nach dem Gebäude-Energiegesetz (GEG) für den Neubau einhält. So verbraucht ein auf das Effizienzniveau eines KfW-EH 100 Hauses sanierter Altbau soviel Primärenergie wie ein heute erstellter Neubau. Je kleiner die Kennzahl, desto sparsamer ist das Haus.

Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, die zur Beheizung und Warmwasserbereitung des Hauses über den Verlauf eines Jahres  benötigt wird. Der Primärenergiebedarf eines Hauses ist höher als der Endenergiebedarf, da zur Bereitstellung der im Hause eingesetzten Endenergie für Förderung, Aufbereitung und Transport ein zusätzlicher Energieeinsatz erforderlich ist, der im Primärenergiebedarf berücksichtigt wird. Um Häuser unterschiedlicher Größe miteinander vergleichen zu können, wird der Primärenergiebedarf auf die beheizte Gebäude-Nutzfläche bezogen und in der Einheit [kWh/m²a] also Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben.

Der Transmissionswärmeverlust gibt den Wärmeverlust des Hauses an, der durch Wärmeleitung von den beheizten Räumen über die Außenflächen an die Außenluft erfolgt. Die Wärmeverluste werden auf die Gesamtfläche der wärmeübertragenden Hüllflächen bezogen und ebenfalls in der Einheit [kWh/m²a] angegeben.

Die Sanierungsfahrpläne haben das Erreichen eines KfW-Effizienzhausstandards zum Ziel, da ein derart saniertes Wohngebäude als langfristig energetisch saniert beurteilt werden kann, sodass auch auf lange Sicht nicht nachgebessert werden muss. Ein Sanierungsfahrplan beschreibt die schrittweise Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes, wobei in sinnvoll aufeinander aufbauenden Schritten alle Hüllflächenbestandteile des Hauses und die Anlagentechnik energetisch saniert werden. Idealer Weise folgt dabei die Sanierung den im Einzelfall nacheinander notwendig werdenden Erhaltungsaufwendungen. Das bedeutet z.B. dass anläßlich einer ohnehin erforderlich werdenden Erneuerung der Dacheindeckung die Gelegenheit genutzt wird, auch die Wärmedämmung des Daches erheblich zu verbessern. Im Sanierungsfahrplan wird dann eine Wärmedämmung vorgeschlagen, welche auch die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehenden Anforderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) erfüllen. Alle im Zuge der Dachsanierung anfallenden Kosten können dann mit einem Zuschuss in Höhe von 15% bzw. 20% gefördert werden. Wichtig ist dabei, dass mit den Maßnahmen erst begonnen wird, nachdem der Antrag für die entsprechende Förderung gestellt wurde.

In einigen Fällen, z.B. bei sehr umfassenden Umbauten, Kernsanierungen, oder wenn mehrere Hüllflächenbestandteile aktuell erneuert werden müssen, ist es oft sinnvoll, die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht schrittweise, sondern in einem Zuge anzugehen. Neben bautechnischen Vorteilen kann man so auch finanzielle Vorteile dieser Vorgehensweise nutzen, da manche Kosten auf mehrere Gewerke aufgeteilt werden können. z.B. die Gerüststellung wird für die Dachdeckerarbeiten und die Fassadensanierung genutzt. Des Weiteren kann für die Förderung ein vergünstigter Förderkredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden, was gegenüber einer Zuschussförderung oft einen zusätzlichen Vorteil beinhaltet.

Wenn Sie ihr Haus energetisch aufwerten möchten, sprechen Sie mich gerne an. Ich unterbreite Ihnen gerne auch wirtschaftlich überzeugende Vorschläge und weise Ihnen den Weg durch den sich ständig ändernden Dschungel der Förderlandschaft.




Ing.-Büro für gesundes Wohnen
Dipl.-Ing. Bernd Eckstein
Fismerstr. 3a, 58454 Witten
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